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Dienstleistungen für DE/AT Klienten Unkategorisiert

Exekution (Zwangsvollstreckung) in der Slowakei

Wir vollstrecken österreichische und deutsche Gerichtsentscheidungen in der Slowakei gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel I) über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Schnelle Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, Rechtsdienstleistungen für österreichische Gläubiger und Rechtsanwälte.

Rechtsbereiche
Zu Beginn des Verfahrens überprüfen wir die Bonität des Schuldners, die sogenannte Bewertung
Analyse des Urteils und der Dokumente
Einholung einer Bescheinigung gemäß Art. 53 der Verordnung 1215/2012 (sog. Europäische Vollstreckungsbescheinigung)
Erstellen und Einreichen des Exekution Antrag
Vertretung des Mandanten in Exekutionsverfahren in der Slowakei
Alles was Ihr wissen müsst

Wie läuft die Vollstreckung eines Urteils in der Slowakei ab?

  • Zu Beginn des Verfahrens überprüfen wir die Bonität des Schuldners, die sogenannte Bewertung
  • 1. Analyse des Urteils und der Dokumente – • Prüfung des österreichischen oder deutschen Urteils, gegebenenfalls der gerichtlichen Vergleiche oder Zahlungsbefehle. • Prüfung, ob die Entscheidung die Voraussetzungen gemäß der Verordnung 1215/2012 erfüllt.
  • 2. Vorbereitung der Unterlagen für die Vollstreckung der Entscheidung

• Einholung einer Bescheinigung gemäß Art. 53 der Verordnung 1215/2012 (sog. Europäische Vollstreckungsbescheinigung) • beglaubigte Übersetzungen, falls erforderlich

Umgehend nach Erhalt des rechtskräftigen Titels (Urteil, Zahlungsbefehl, Vergleich, notarielles Protokoll u.a.) machen wir die Ansprüche unseres Klienten als Berechtigtem im Vollstreckungsverfahren geltend.

Wir treiben Forderungen aus Geschäftstätigkeit ein, aber auch Forderungen, die aus Darlehen zwischen natürlichen Personen entstehen.